Auslandskrankenversicherung

Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Bei Auslandskrankenversicherung sind auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Die Malediven gehören nicht zu diesen Ländern, die Gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland kommen daher für eine medizinische Behandlung auf den Malediven und für Rückführungskosten nicht auf. Die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland werden nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt. Man sollte daher rechzeitig vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung abschließen (in Deutschland bieten Private Krankenversicherungen meist einen weltweiten Versicherungsschutz).

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.